Zwickaus Verwaltung aus den Neunzigern holen
Einfach, Schnell, Sicher – Zwickau
Für uns ist die Digitalisierung der Verwaltung der Stadt Zwickau das oberste Ziel. Wir fordern hier die konsequente Umsetzung des Onlinezugangsgesetz (OZG) von der Stadt Zwickau ein. Dieses hätte seit 2022 umgesetzt sein müssen, leider warten wir noch vergebens.
Die KISA in die Verantwortung nehmen
In Zusammenarbeit der KISA, aus der die Stadt Zwickau aufgrund der Satzung des Zweckverbandes nicht austreten kann, muss eine Datenbank entwickelt werden. Mit der Datenbank die Daten des Bürgers vollumfänglich innerhalb der Stadt, idealerweise behördenübergreifend, gespeichert und für Anträge und Verwaltungsprozesse verwendet.
Unsere Vision der digitalen Verwaltung
Wir stellen uns die Handhabung eines Vorganges wie folgt vor:
Der Bürger möchte einen Antrag stellen, wie z.B. einen Anwohnerparkausweis beantragen. Hierzu meldet er sich mit seinem Personalausweis im Portal der Stadt an. Dieses kann über einen Computer, ein Tablett oder ein Smartphone erfolgen. Der Gang auf die Behörde ist natürlich weiterhin offen.
Hier sieht er nun gut übersichtlich, welche Anträge er stellen kann. Bei der Auswahl des Anwohnerparkausweises wird Eingabemaske des Antrags in Dialogform geöffnet. Zuerst wird gefragt, ob der Bürger den bestehenden Ausweis verlängern möchte. Hier würde auf die Daten des letzten Antrags zurückgegriffen werden. Nach kurzer Überprüfung der Daten kann hier direkt der Antrag abgeschickt werden.
Wird ein neuer Ausweis benötigt, so werden die Daten des Bürgers, wie Anschrift und die daraus resultierende Parkzone vom System ausgefüllt. Nur noch das Kennzeichen des Fahrzeuges eingegeben und schon ist der Antrag abgeschickt.
Auch die Bezahlung erfolgt gleich online mit den gängigen digitalen Bezahlungsmöglichkeiten.
Im Bürgerservice der Stadt würde das gleiche System verwendet.
Für die Verarbeitung des Antrags greifen digitale Prozesse, wie KI, und Mensch Hand in Hand. Der Großteil wird von der KI übernommen. Nur bei uneindeutigen Entscheidungen werden die Verwaltungsangestellten für die Bearbeitung benötigt. Hier erhalten die Bearbeiter datenschutzkonform nur die nötigen Informationen des Antrags angezeigt. Irrelevante Informationen für den Bearbeitungsschritt werden vom System ausgeblendet. Der Prozess erfolgt komplett digital. Es wird kein Blatt Papier für die Bearbeitung in der Verwaltung benötigt.
Nach einer kurzen Bearbeitung in der Verwaltung erhält der Antragsteller das Urteil zu seinem Begehren, bei komplett digitalen Prozessen erfolgt dies sofort. In unserem Beispiel wird der Anwohnerparkausweis zugesandt. Auch die Abholung im Rathaus ist möglich.
Geben wir der Verwaltung einen Boost!
Ziel der Umgestaltung der Verwaltung ist der vollständige digitale Verwaltungszugriff von zu Hause. Dieser erfolgt nutzerfreundlich und schnell. Durch den Zugriff der zuvor getätigten Angaben wird der Antragsprozess signifikant verkürzt. Die Bearbeitung erfolgt größtenteils digital und automatisiert. Das Personal in der Verwaltung wird für den direkten Kundenkontakt im Bürgerservice und relevante Entscheidungen im Antragsprozess eingesetzt. Wartezeiten und Nummernziehen gehören somit der Vergangenheit an. Auch Geschäftszeiten sind für die Antragsstellung irrelevant.
Bußgeldbescheide mit digitaler Schnittstelle
Wir möchten ermöglichen, dass die Verwarn- und Bußgelder, welche die Stadt im Rahmen der Verkehrsüberwachung einnimmt, direkt elektronisch bezahlt werden können. Hierfür könnte beispielsweise ein QR-Code mit auf der Zahlungsaufforderung abgedruckt sein. Diese Funktionen, bieten die Apps zahlreicher Banken bereits an und sie würde für den Betreffenden unnötige Eingaben in der App oder einem anderem Portal entfallen lassen. Durch die standardisierte Ausfüllung der Überweisungen würde auch in der Verwaltung die Zuordnung der Zahlung erleichtert, wodurch eine schnellere Abrechnung möglich ist.
Selbstverständlich soll auch beim digitalen Strafzettel die Möglichkeit bestehen, dass der Verwarnte sich zum Vorwurf des Bußgeldes schriftlich (per Mail/postalisch) als auch innerhalb der möglichen Bußgeldplattform äußern kann.
Bis zur Einführung eines kompletten „Online-Knöllchens“ soll zunächst die „Online-Anhörung“ eingeführt werden, gegebenenfalls auch mehrsprachig, welche derzeit technisch umsetzbar wäre. Gleiches gilt für Online-Bezahlfunktionen, die innerhalb der städtischen „Digitalen Agenda“ mit einer stärkeren Priorisierung versehen werden muss, um zeitnah auch diese Leistung den Bürgerinnen und Bürgern anzubieten